Frauen & Familie

Paragraf 218 -
Was du über Schwanger-schaftsabbrüche wissen musst

Der Paragraf 218 ist ein Thema, das seit Jahrzehnten immer wieder für Diskussionen sorgt – politisch, gesellschaftlich und vor allem persönlich. Aber was bedeutet der § 218 StGB eigentlich für Frauen in Deutschland heute? Welche Rechte und Möglichkeiten haben Schwangere, wenn sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden? Und welche Fragen beschäftigen Betroffene, die sich in dieser schwierigen Situation befinden?

In diesem Artikel erklären wir dir alles Wichtige rund um den Paragrafen 218, den aktuellen Stand in Deutschland und die Antworten auf die häufigsten Fragen – klar, verständlich und ohne Vorurteile. Falls du gerade in der Situation sein solltest, dass du deine Schwangerschaft abbrechen möchtest, erhältst du hier wichtige Informationen über deine Rechte und Möglichkeiten. Darüber hinaus berichtet uns Chloe (28) von ihren persönlichen Erfahrungen.

Der Paragraf 218 einfach erklärt

Der Paragraf 218 des Strafgesetzbuches (StGB) regelt in Deutschland den Schwangerschaftsabbruch. Grundsätzlich sind Abtreibungen laut Paragraf 218 strafbar – es gibt jedoch Ausnahmen, unter denen ein Schwangerschaftsabbruch legal ist. Dazu gehört unter anderem die sogenannte Beratungsregelung, die besagt, dass du nach einer verpflichtenden Beratung und innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen straffrei abtreiben kannst. Der Paragraf 218 ist also ein Kompromiss: Er schützt das ungeborene Leben, gibt dir als Frau aber auch die Möglichkeit, in bestimmten Situationen selbst zu entscheiden.

Chloe dazu: „Ich wurde mit 19 ungewollt schwanger von einem Mann, von dem ich mich schon getrennt hatte, weil er außer Kiffen und Feiern nicht viel im Kopf hatte. Meine Ausbildung dauerte zu diesem Zeitpunkt noch über ein Jahr – und ich hatte absolut keine Nerven, wieder Kontakt mit meinem Ex aufzunehmen und mit ihm über Vaterschaft und Unterhalt zu diskutieren. Ich sah also von vornherein keine Möglichkeit, das Baby zu bekommen. Deshalb stand für mich schnell fest, dass ich einen Abbruch vornehmen lassen möchte.“

Paragraf 218 – Was du heute bei einem Schwangerschaftsabbruch beachten musst

Wenn du einen Schwangerschaftsabbruch planst, beginnt der erste Schritt mit einem Beratungstermin bei einer anerkannten Beratungsstelle wie Pro Familia. Diese Beratung ist in Deutschland verpflichtend und soll dir helfen, alle Informationen zu den Möglichkeiten und Abläufen zu bekommen.

Nach der Beratung musst du eine gesetzlich vorgeschriebene Bedenkzeit von mindestens drei Tagen einhalten, bevor der Abbruch durchgeführt werden darf. Anschließend suchst du dir eine Praxis oder Klinik, die Schwangerschaftsabbrüche anbietet, und vereinbarst dort einen Termin. Welcher Arzt einen Schwangerschaftsabbruch in deiner Nähe vornimmt, kannst direkt im Gespräch bei deiner Beratungsstelle erfragen. Dort erhältst du eine Liste von Praxen oder Kliniken in deiner Nähe, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Alternativ kannst du auch online suchen, oder bei deinem Hausarzt nach einer diskreten Empfehlung fragen.

Vor dem Eingriff wird der Arzt dich untersuchen, deinen Gesundheitszustand prüfen und mit dir besprechen, welche Methode für dich geeignet ist, bevor der Abbruch durchgeführt wird.

„Ich kannte mich überhaupt nicht aus mit dem Thema“, berichtet Chloe. „Ich wusste beispielsweise nicht, dass diese Beratung Pflicht ist. Das habe ich damals als Schikane empfunden: Wenn ich weiß, was ich will, warum muss man es mir dann in dieser unangenehmen Lage extra schwer machen? Rückblickend finde ich es aber gut, dass ich noch einmal mit jemanden darüber gesprochen habe. Ich hatte zuvor nur mit einer Freundin geredet – und die konnte mich überhaupt nicht verstehen, weil sie Kinder total toll findet und unbedingt welche möchte, egal wann und mit wem.“

Paragraf 218: Abschaffung – Pro und Contra

Die Debatte um die Abschaffung des § 218 StGB bewegt Politik und Gesellschaft seit Jahren.

Befürworter der Abschaffung, darunter die Grünen und Teile der FDP, argumentieren, dass Frauen das Recht haben sollten, frei über ihren Körper zu entscheiden, ohne durch den Paragrafen unter Druck gesetzt zu werden. Sie kritisieren, dass der Schwangerschaftsabbruch weiterhin im Strafgesetzbuch steht und damit stigmatisiert wird. Gleichzeitig fordern sie mehr Aufklärung, bessere Beratungsmöglichkeiten und einen niedrigschwelligen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in ganz Deutschland.

Gegner der Abschaffung, darunter die Union, betonen hingegen den Schutz des ungeborenen Lebens und warnen davor, dass eine Abschaffung zu einem „liberaleren“ Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen führen könnte. Sie plädieren dafür, die bestehenden Regelungen beizubehalten, um das Gleichgewicht zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und den Rechten der Frau zu wahren.

Für betroffene Schwangere bleibt der Paragraf 218 eine Herausforderung, da er trotz der Ausnahmeregelungen oft Unsicherheiten und Ängste auslöst. Doch wenn du gerade vor einer solchen Entscheidung stehst, ist nicht die politische Diskussion, sondern der Zugang zu Hilfe entscheidend. Deshalb erhältst du hier alle relevanten Infos.

Schwangerschaftsabbruch: ein sensibles Thema mit vielen Facetten

Der Paragraf 218 und das Thema Schwangerschaftsabbruch sind komplex und emotional – sowohl politisch als auch persönlich. Für Schwangere, die vor der Entscheidung stehen, ist es wichtig, gut informiert zu sein und Unterstützung zu finden. Egal, ob es um den Ablauf, die Suche nach einem Termin oder emotionale Fragen geht: Hilfe ist verfügbar. Beratungsstellen wie Pro Familia, Ärzte und Psychologen stehen Betroffenen zur Seite, um diese schwierige Zeit so gut wie möglich zu meistern.

Am Ende zählt vor allem, dass jede Frau ihre Entscheidung selbstbestimmt und ohne Druck treffen kann – denn es ist ihr Körper und ihr Leben.

„Ich bereue den Eingriff heute nicht“, sagt Chloe. „Manchmal stelle ich mir trotzdem vor, wie mein Kind wohl so wäre und ob ich ihm eine gute Mutter hätte sein können. Vielleicht bekomme ich irgendwann tatsächlich noch ein Baby, das schließe ich nicht aus. Aber dann soll es ein echtes Wunschkind sein – und auch die Umstände müssen besser passen als damals.“

FAQ

Abtreibungen in Deutschland sind frühestens möglich, sobald die Schwangerschaft medizinisch festgestellt wurde. Das bedeutet meist, dass der Schwangerschaftstest positiv ist und die Schwangerschaft durch einen Arzt bestätigt wird. In der Regel kannst du einen Schwangerschaftsabbruch ab der 5. Woche der Schwangerschaft durchführen lassen. Vorher ist der Embryo oft noch nicht gut sichtbar.

Wichtig ist, dass Frauen zunächst eine verpflichtende Beratung in Anspruch nehmen müssen – erst danach kann der Eingriff erfolgen. Die Beratungsregelung sieht vor, dass zwischen der Beratung und einem Abbruch der Schwangerschaft mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen müssen. Diese Zeit soll dir die Möglichkeit geben, deine Entscheidung noch einmal zu überdenken. Wer sich jedoch sicher ist, sollte frühzeitig einen Beratungstermin vereinbaren, um Verzögerungen zu vermeiden.

Die Suche nach einem Termin für einen Schwangerschaftsabbruch kann unterschiedlich lange dauern und hängt von mehreren Faktoren ab. In größeren Städten gibt es oft mehr Praxen oder Kliniken, die Abtreibungen durchführen, weshalb ein Termin dort meist schneller verfügbar ist. In ländlichen Regionen kann die Suche jedoch schwieriger sein, da es weniger Anbieter gibt.

Wichtig ist, dass du nach der verpflichtenden Beratung direkt einen Termin vereinbarst, da manche Praxen Wartezeiten von ein bis zwei Wochen haben können. Wenn du dich unsicher fühlst oder Hilfe bei der Suche benötigst, kannst du dich an Beratungsstellen wie Pro Familia wenden. Sie unterstützen dich nicht nur bei der Beratung, sondern auch bei der Organisation der weiteren Schritte.

Die Kostenübernahme bei einem Schwangerschaftsabbruch ist im § 24b SGB V klar geregelt: Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf bestimmte Leistungen im Zusammenhang mit einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch.
Diese umfassen:
– Ärztliche Beratung über Erhaltung und Abbruch der Schwangerschaft
– Ärztliche Behandlung und Nachbehandlung
– Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln
– Krankenhauspflege, falls erforderlich

Die eigentliche Durchführung des Schwangerschaftsabbruchs (wie z.B. der operative Eingriff 1, Narkose oder Medikamente) ist von der Kostenübernahme ausgenommen und muss selbst getragen werden. Diese Kosten belaufen sich je nach Methode auf etwa 300 bis 600 Euro.

Der Eingriff muss in einer dafür zugelassenen Einrichtung durchgeführt werden, damit die begleitenden Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden können.

Ja, Abtreibungen sind in Deutschland auch 2024 unter bestimmten Voraussetzungen legal. Die gesetzlichen Regelungen basieren weiterhin auf dem § 218 StGB, der Abtreibungen zwar grundsätzlich unter Strafe stellt, aber auch Ausnahmen zulässt.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland legal, wenn:
– er innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Befruchtung durchgeführt wird,
– die Frau zuvor eine verpflichtende Beratung in Anspruch genommen hat,
– und nach der Beratung eine dreitägige Bedenkzeit eingehalten wurde.

Darüber hinaus ist ein Schwangerschaftsabbruch auch nach der 12. Woche möglich, wenn eine medizinische oder kriminologische Indikation vorliegt, beispielsweise bei einer Gefahr für das Leben der Schwangeren oder nach einer Vergewaltigung.

Diese Frage wird oft gestellt und ist emotional sehr aufgeladen. Fakt ist: Wissenschaftler sind sich einig, dass ein Fötus in den frühen Wochen der Schwangerschaft noch kein Schmerzempfinden hat, da das Nervensystem und das Gehirn erst später in der Schwangerschaft vollständig ausgebildet werden.

Experten gehen davon aus, dass ein Fötus frühestens ab der 24. Schwangerschaftswoche Schmerz empfinden könnte. Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland sind jedoch in den meisten Fällen auf die ersten 12 Wochen begrenzt. Du musst dir über diese Frage also nicht den Kopf zerbrechen, wenn du den Termin für den Eingriff in dieses legale Zeitfenster legst.

Ein Schwangerschaftsabbruch im 7. Monat (also ab der 28. Schwangerschaftswoche) ist in Deutschland nur in extremen Ausnahmefällen möglich. Dies geschieht meist dann, wenn das Leben der Schwangeren in akuter Gefahr ist oder wenn schwerwiegende medizinische Gründe vorliegen – wie etwa eine schwere Fehlbildung des Fötus, die ein Überleben unwahrscheinlich macht.

In solchen Fällen handelt es sich um einen medizinisch indizierten Eingriff, bei dem der Paragraf 218 keine Rolle mehr spielt. Solltest du dich in einer solchen Situation befinden, erhältst du in jedem Fall intensive medizinische und psychologische Betreuung.

Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch ist oft nicht leicht und kann unterschiedliche emotionale Reaktionen hervorrufen. Manche Betroffene fühlen sich nach dem Eingriff erleichtert, während andere mit Schuldgefühlen oder Traurigkeit kämpfen. Studien zeigen, dass psychische Spätfolgen wie Depressionen oder Angstzustände bei einem kleinen Teil der Frauen auftreten können – insbesondere, wenn die Entscheidung unter großem Druck getroffen wurde oder wenn die Frau wenig Unterstützung hatte.

Wichtig ist, dass Frauen sich in einer solchen Situation nicht allein fühlen. Beratungsstellen, Psychotherapeuten und Unterstützungsgruppen können helfen, die Erlebnisse zu verarbeiten. Es ist völlig normal, unterschiedliche Emotionen zu haben – jede Frau reagiert individuell, und es gibt keine „richtige“ oder „falsche“ Art, mit der Situation umzugehen.

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